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Gehörschutz für lau!

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Einen aktiven Gehörschutz (fast) für umme? Gibt’s nicht? Doch! Die SVLFG fördert seit Anfang August 2017 die Anschaffung von präventionswirksamen Produkten.

Die Mitgliedsbetriebe sollen damit motiviert werden, in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu investieren. Für Jagdpächter kann der Erwerb z.B. eines aktiven Gehörschutzes gefördert werden. Die Anschaffung wird mit bis zu 100 Euro unterstützt.

Je Betrieb (Jagdrevier) kann ein Produkt bezuschusst werden. Die Förderung ist auf insgesamt 200.000 Euro beschränkt, es gilt das „Windhundprinzip“.

Die SVLFG bezuschusst z.B. die Anschaffung von aktivem Gehörschutz (Foto: pixabay)

Die Rahmenbedingungen sowie Anforderungen und Hinweise je Maßnahme sind zwingend einzuhalten, um eine Förderung zu bekommen:

Weitere Informationen finden sie auf der Internetseite der SVLFG.

PM/fh

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