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Grüne Jagdverodnung in Brandenburg trotzt scharfer Kritik

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Durchführungsverordnung tritt zum 01. Juni vollständig in Kraft.

(Adobe Stock – Birgit)

Das brandenburgische Jagdgesetz wird ab dem 1. Juni umfassend reformiert. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung einer Sommerschonzeit für Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwild, wodurch diese Wildarten im Juni und Juli vor der Jagd geschützt werden sollen. Zudem wird der Einsatz von Nachtsichttechnik für die Jagd auf invasive Arten wie Waschbär und Marderhund erlaubt, um deren Populationen besser zu kontrollieren.

Ein weiterer zentraler Punkt der Gesetzesänderung ist die Verbissminderung, um klimaresistente Wälder zu fördern. Diese Änderungen werden vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz unter Landesminister Axel Vogel (Grüne) als notwendige Anpassungen an ökologische Erfordernisse dargestellt.

Allerdings stoßen die Reformen auf  scharfe Kritik seitens Jagd- und Bauernverbänden. Diese werfen dem Ministerium der Grünen vor, intransparent gearbeitet zu haben. „Gegen den Willen aller Beteiligten im ländlichen Raum, gegen die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände sowie des Landesjagdbeirates und gegen den Willen der Koalitionspartner CDU und SPD setzt das Grüne Landwirtschaftsministerium eine höchst umstrittene Durchführungsverordnung zum Jagdgesetz in Kraft. Die Herausnahme von Nutria und Bisam aus dem Jagdrecht und eine Sommerschonzeit für wiederkäuendes Schalenwild führen zu zusätzlichen und nicht kalkulierbaren Schäden“, so der Landesjagdverband.

Weitere Kritik trifft die Verlängerung der Bejagung des gleichen wiederkäuenden Schalenwildes bis 31. Januar. Außerdem wurde neben Nutria und Bisam der Ausschluss des Fuchses aus der Nachtjagd stark bemängelt. Der LJV fordert das Ministerium weiterhin auf, die Verordnung umgehend zurückzuziehen.

tjs

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