Umweltminister Robert Habeck legt für Schleswig-Holstein neue Jagd- und Schonzeiten fest. Eine entsprechende neue Landesjagdzeitenverordnung wird am 28. März in Kraft treten.
Eine wesentliche Änderung ist bereits im Mai zu beachten: Das Schmalreh geht erst am 1. September auf. Auch die Jagdzeiten von Rot-, Dam- und Sikawild wurden teils stark eingeschränkt.
Verkürzte Jagdzeiten gelten zukünftig für Feldhase und Wildkaninchen: 1.Oktober bis 31. Dezember.
Stein- und Baummarder, Iltisse, Hermeline und Mauswiesel dürfen vom 16. Oktober bis 28. Februar bejagt werden.
Neu ist eine ganzjährige Schonzeit für Bläss- und Saatgänse, Höckerschwäne, Fasanenhennen, Reb- und Blässhühner, Lach-, Sturm-, Mantel- und Heringsmöwen, Nebelkrähen und Elstern. Weiter werden Türkentauben, Ringelgänse, Spieß-, Berg-, Tafel-, Samt- und Trauerenten ganzjährig geschont.
Die Jagdzeiten für Grau-, Kanada- und Nilgänse wurden verlängert: 1. August bis 31. Januar (doch teils nur zur Schadensabwehr zugelassen).
Eine ausführliche Auflistung der Änderungen stellt der Landesjagdverband hier zur Verfügung.