Im Frühjahr 2018 hat sich eine Jägerin unter dem Pseudonym „Waidfräulein“ auf Facebook konfrontiert gesehen mit mehr als 2.000 Hasskommentaren in zwei Tagen.
Im Frühjahr 2018 hat sich eine Jägerin unter dem Pseudonym „Waidfräulein“ auf Facebook konfrontiert gesehen mit mehr als 2.000 Hasskommentaren in zwei Tagen. (Quelle: instagram.com/waidfraeulein)
Dr. Heiko Granzin, Experte für Internetkriminalität, hat in Kooperation mit dem Deutschen Jagdverband (DJV) über 50 Fälle erfolgreich abgeschlossen. Weitere Verfahren laufen noch. Neben Unterlassungserklärungen gab es über ein Dutzend straf- und zivilrechtliche Verurteilungen. Die dingfest gemachten Hasskommentatoren mussten insgesamt mehrere 10.000 Euro für Strafen und Verfahrenskosten bezahlen.
Die Beschimpfung des Waidfräuleins mit „F**ze“ kostete beispielsweise insgesamt rund 3.800 Euro. Für die Drohung „Hässliche Frau wir finden Dich, pass auf Deine Gesundheit auf“ fielen insgesamt fast 1.400 Euro an Schmerzensgeld und Gerichtskosten für die Täterin an. „Wir raten jedem, der von Hasskriminalität im Internet betroffen ist: Beweise sichern und Anzeige erstatten“, sagte DJV-Präsident Dr. Volker Böhning. Es brauche einen langen Atem, aber Straftäter müssten lernen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei.
Die besondere Hürde: Facebook hat seinen Sitz in Irland. Bei Verdachtsfällen können Namen oder IP-Adressen bisher nur über die Staatsanwaltschaft ermittelt werden. Das verzögert den gesamten Prozess erheblich. Künftig soll es leichter werden, sich gegen Hassrede im Internet zu wehren. Der Bundestag hat ein Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität Mitte Juni verabschiedet. In Kraft ist es allerdings noch nicht.
Beleidigungen bestraft der Gesetzgeber künftig deutlich schärfer. Das Maß für Freiheitsstrafen wurde beispielsweise von bisher einem auf zwei Jahre angehoben. Betreiber sozialer Netzwerke haben zudem bald eine Meldepflicht gegenüber dem Bundeskriminalamt bei Verdachtsfällen. Staatsschutzdelikte, Androhung von Straftaten, Bedrohung mit Verbrechen oder sexualbezogene Androhungen werden damit deutlich schneller ermittelt und schärfer bestraft werden können.
Die 5 teuersten Beleidigungen und Drohungen im Überblick:
Joachim W.: „F**ze“ – 3.800 Euro Gesamtkosten für Gericht, Anwalt, Schmerzensgeld
Evelyn S.: „Miststück“ und „Abschaum“ – 3.300 Euro Gesamtkosten für Gericht, Anwalt, Schmerzensgeld.
Angela H.: „Schlampe“, „besuchen, fesseln, knebeln“, „Ladung Schrot ins Hinterteil“ – 2.000 Euro Gesamtkosten für Gericht, Anwalt und Schmerzensgeld.
Daniela K.: „Ich sag nur Karma, Du Dreckstück“ – 1.600 Euro Gesamtkosten für Gericht, Anwalt und Schmerzensgeld.
Julia O.: „Hässliche Frau, pass auf Deine Gesundheit auf. Wir finden Dich:“ – 1.400 Euro für Gericht, Anwalt und Schmerzensgeld.
PM DJV