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Hessen: Jagdverbot im Sperrbezirk

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Nachdem sich bei einem am 29. November in der Wetterau gefundenen Habicht der Verdacht auf Vogelgrippe bestätigt hat, wurden inzwischen 2 Restriktionsgebiete eingerichtet.

So wurde um den Fundort des Greifvogels an einem Sportplatz im Reichelsheimer Stadtteil Weckesheim, ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1 Kilometer festgelegt und um diesen Sperrbezirk herum unter Berücksichtigung der örtlichen Rast- und Brutgebiete von Wildvögeln in der Umgebung des Bingenheimer Rieds ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.

Das Beobachtungsgebiet umfasst (siehe Karte):

–           Die Stadt Reichelsheim mit allen Stadtteilen

–           Die Ortsteile Gettenau und Bingenheim der Gemeinde Echzell

–           Die Stadtteile Staden (teilweise), Ober-Florstadt (teilweise), Nieder-Florstadt (teilweise) und Leidhecken der Stadt Florstadt

–           Die Stadtteile Ossenheim (teilweise), Bauernheim und Dorheim (teilweise) der Stadt Friedberg

–           Der Ortsteil Melbach der Gemeinde Wölfersheim

Für ortsansässige Jäger gilt:

Im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet ist die Jagd auf Federwild untersagt. Hunde und Katzen dürfen in beiden Restriktionszonen nicht frei laufen.

fh

 

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