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Hessen macht Nachtzieltechnik möglich

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In Hessen wird die Verwendung von Nachtzieltechnik gemäß Waffengesetz schon in Kürze erlaubt sein.

Nachdem der Hessische Landtag am 24. März 2020 über den Entwurf zum „Gesetz zur effektiven Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest“ (Drucksache Nr. 20/2567) abgestimmt hat, wird die Verwendung bestimmter Nachtzieltechnik mit der Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Hessen möglich sein. Darüber hinaus erlaubt die Gesetzesänderung für den Seuchenfall die Aufhebung diverser jagdrechtlicher Verbote und die Verkürzung von Schonzeiten.

Der Landesjagdverband Hessen begrüßt die beschlossene Klarstellung zur Verwendung von Nachtsichttechnik, die auch für Schusswaffen bestimmt ist und weist darauf hin, dass künstliche Lichtquellen und Infrarotverstärker ungeachtet dessen weiterhin verboten bleiben.

fh

Bestimmte Nachtsichtvorsatzgeräte und -aufsatzgeräte dürfen bald bei der Schwarzwildbejagung eingesetzt werden (Foto: AdobeStock / WildMedia)
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