Mit großer Zustimmung hat der Hessische Landtag gestern am 10. Oktober das Hessische Jagdgesetz geändert und den Wolf in das Jagdrecht übernommen.
DJV-Plakataktion (Quelle: DJV)
Eine dauerhafte Regulierung der Wolfspopulation kann erfolgen, sobald die Europäische Kommission, wie angekündigt, den Schutzstatus des Wolfs herabgesetzt hat. Danach muss noch der Bundestag den Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“ ändern. Das teilte das Hessische Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Jagd mit.
„Der Wolf ist ein Raubtier und wir müssen auf die Angst der Weidetierhalter sowie der Bevölkerung reagieren“, erinnerte Staatsminister Jung (CDU) am Donnerstag. Er führte aus, dass immer mehr Weidetierhalter aufgrund der wachsenden Wolfspopulation und damit der Bedrohung durch den Wolf unter Druck geraten. „Die Weidetierhaltung zu verlieren wäre fatal, denn sie leistet einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur Pflege der Kulturlandschaft. Sie fördert den Artenreichtum sowie die Biodiversität und ist ein elementares Instrument des Landschaftsschutzes.“ Und weiter: „Unser Ziel ist ein regional angepasstes Bestandsmanagement. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass die nötigen weiteren Schritte auf EU-Ebene zügig vorangebracht und dann auch im Bundesrecht nachvollzogen werden.“ Bisher hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) in Brüssel alle Versuche zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes blockiert, so das Ministerium.
Auch DJV-Präsident Helmut Damman-Tamke forderte die Bundesumweltministerin auf, endlich zu handeln und Rechtssicherheit zu schaffen. Vor einem Jahr hätte sie versprochen, Abschüsse von auffälligen Wölfen schnell, unbürokratisch und rechtssicher zu ermöglichen. Die Bilanz sei jedoch, dass Gerichte alle Anträge zu Fall gebracht hätten, so der der DJV.
rdb