Hartes Urteil gegen einen Jäger aus Bayern, der im Juli 2022 den freilaufenden Hund eines Touristenehepaars aus Österreich ohne triftigen Grund erschossen hat.
Die Einschätzung des Jägers, dass der Hund gewildert habe, teilte auch das Landgericht nicht. (Symbolbild: Generiert mit Adobe Firefly)
Das Landgericht Bamberg verurteilte den Jäger nun im Berufungsprozess zu einer achtmonatigen Haftstrafe auf Bewährung, wie Medien übereinstimmend berichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Revision sei jetzt beim Bayerischen Obersten Landesgericht möglich.
Das Amtsgericht Haßfurt hatte den Jäger in erster Instanz wegen der Tötung eines Wirbeltieres ohne triftigen Grund zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 40 Euro (5.600 Euro) verurteilt. Sowohl die Verteidigung des Grünrocks als auch die Staatsanwaltschaft waren damals mit der Entscheidung unzufrieden und legten Berufung ein.
fh