Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage eines Jägers stattgegeben. Die angesetzte Mindestgebühr von 210 Euro für die Waffenkontrolle ist rechtswidrig.
Der Jäger hatte gegen die Kontrollgebühren der Stadt geklagt. 210 Euro sollte er für eine sogenannte verdachtsunabhängige Waffenkontrolle bezahlen. Der Besitzer zweier registrierter Waffen fand dies nicht gerechtfertigt. Die Gebühr sei viel zu hoch. Bei der Kontrolle durch Mitarbeiter der städtischen Waffenbehörde am 24. Januar 2012 sei nichts zu beanstanden gewesen. Der Besuch dauerte keine 10 Minuten.
Die Kalkulation städtischer Gebühren muss transparent und nachprüfbar sein, meinte Richter Walter Nagel Medienberichten nach. Die Stadt veranschlagt 270 Minuten pro Kontrolle, in ihrem Widerspruchsbescheid werden 180 Minuten angegeben. Während Stuttgart Kontrollgebühren über 215 bis 435 Euro verlangt, werden im Kreis Ludwigsburg lediglich 90 Euro fällig, in Sindelfingen nur 55 Euro.
Bei der Waffenbehörde liegen 110 weitere offene Widerspruchverfahren gegen die Gebühr. Ungeachtet dessen wird die Stadt die Vorortkontrollen aber nicht einstellen, heißt es aus dem Rathaus. Die Erstellung der Gebührenbescheide bleibe jedoch ausgesetzt, bis die nötige Rechtsklarheit wiederhergestellt sei.
PM/as