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Jägerin erfolgreich gegen Jagdsteuer

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Wie in zahlreichen anderen Gegenden Deutschlands auch, gab es im Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz) Ärger wegen dem Thema „Jagdsteuer“.

Doch diesmal gab das Verwaltungsgericht Koblenz der klagenden Jägerin Recht (Az.: 5K224/16.KO), wie bild.de berichtet. Nach Aussage des Gerichts sei grundsätzlich die Erhebung der Jagdsteuer zulässig. Sie dürfe jedoch höchstens 20 Prozent der Jahrespacht betragen. Da die klagende Jägerin mehr blechen sollte, bekam sie von den Juristen Recht.

ml

(Bild: freepik)
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