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Jagd geht weiter

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Winzer scheitert mit Präzedenzfall vor Koblenzer Verwaltungsgericht

 

Das hatte sich Albert Gänz, Bio-Winzer aus dem rheinhessischen Hackenheim, anders vorgestellt. Nach Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Bundesjagdgesetzes hatte er gemeinsam mit seiner Familie versucht, seine Flächen aus Gründen des Tierschutzes und der Ökologie von der Bejagung freizuhalten. Doch Gänz muss die Jagd auf seinem Grundstück weiter dulden. Er hat keinen Anspruch darauf, dass der Jagdbetrieb auf seinem Grundstück bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung einstweilen unterbleibt. Nachdem bereits die zuständige Bad Kreuznacher Kreisverwaltung abgelehnt hatte, schmetterte auch das Koblenzer Verwaltungsgericht seinen Antrag zurück. Das Gesetz trete in Kürze in Kraft. Aus diesem Grund sei es dem Antragssteller zuzumuten bis dahin abzuwarten, so die Begründung.
 
Gänz kündigte eine Beschwerde bei der nächst höheren Instanz des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz an. Sollte er dort ebenfalls scheitern, will er das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren anrufen. 
 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte im Juni 2012 fest, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention ist, wenn der Grundstückseigentümer die Jagd aus ethischen Gesichtspunkten heraus ablehnt. Bisher waren Eigentümer von Grundstücken bis 75 Hektar verpflichtet die Jagd auf ihrem Grundstück zu dulden. Als Unterzeichnerstaat der Menschenrechtskonventionen ist die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Urteils verpflichtet. Der Deutsche Bundesrat stimmte im März der Änderung des Bundesjagdgesetzes zu. Sie soll bis Ende des Jahres in Kraft treten.
 
dmk
 

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