Mehrfach gab es in der Vergangenheit Ärger um die Jagdabgabe in Nordrhein-Westfalen.
Nachdem das Oberverwaltungsgericht dann im August 2012 in einem damals anhängigen Verfahren verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der damals geltenden Gesetzeslage äußerte, besserte die Landesregierung nach. Im April 2014 trat ein neues Gesetz bzgl. der Jagdabgabe in NRW in Kraft.
Doch auch mit den neuen Regelungen wollten sich einige Jäger nicht zufrieden geben. Erneut wurde geklagt. Am vergangenen Freitag (28. August 2015) fiel das Urteil (8K969/15) vor dem Verwaltungsgericht Köln. Ergebnis: Für das Gericht steht fest: Die Jagdabgabe ist verfassungsgemäß. Die Gelder können also auch in Zukunft eingenommen werden. ml