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Jagdabgabe – wie geht es weiter?

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Der Beitrag über die Jagdabgabe in Nordrhein-Westfalen („Jagdabgabe vor dem Aus“, DJZ 9/2012, Seite 12) schlägt weiter Wellen.

 

Zur Erinnerung: Dr. Claudia Riedel hatte gegen die Erhebung der Jagdabgabe geklagt und nicht nur Recht bekommen, sondern auch die Gebühren zurück. Das Gericht hatte zwar kein Urteil gefällt, aber ernstzunehmende Mängel an der Rechtsgrundlage für die Erhebung der Jagdabgabe protokolliert. Daraufhin hatte die zuständige Stadt Bonn den Dr. Riedels Gebührenbescheid vom 21. März 2007, in dem eine auf 3 Jahre berechnete Jagdabgabe in Höhe von insgesamt 90 Euro erhoben wird, aufgehoben. Darüber hinaus erklärte die Beklagte die Hauptsache „für erledigt“ und erklärte sich gleichzeitig bereit, die Kosten der Verfahren zu übernehmen.
 
Wie es jetzt weitergeht, ist unklar. Soweit bekannt ist, sind mindestens 30 andere Jagdscheininhaber mit Verweis auf diesen Fall bei ihrer Behörde vorstellig geworden. Von der Verwaltung wie vom Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen liegen weder Stellungnahmen noch Empfehlungen zu diesem Thema vor. Inoffiziell heißt es lediglich, dass man bemüht sei, die rechtlichen Mängel zu beheben.
 
 
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