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Jagdpächter nicht schadensersatzpflichtig

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Nachdem im November 2005 in der Nähe von Retzbach eine Drückjagd durchgeführt wurde, ein 180 Kilo-Keiler durch den Ort wechselte und dabei zwei Frauen verletzte, musste nun das Amtsgericht Gemünden die Frage klären, ob die Jagdpächter schuldhaft gehandelt haben.

 

Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist in dem Fall entschied sich eine von den beiden verletzten Frauen Klage auf Schmerzensgeld einzureichen. Die Krankenversicherung der Frau schloss sich der Klage an und forderte ihrerseits die Begleichung der Behandlungskosten in Höhe von rund 34.500 Euro. Laut Anwalt der Klägerin war die Jagd auf der anderen Mainseite eindeutig die Ursache für den verirrten Keiler.
 
Dies sahen sowohl die Jagdpächter als auch das Gemündener Amtsgericht anders, da kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Drückjagd und dem „Ausflug“ des Keilers festzustellen sei, berichtete die Mainpost am 30. August.
 
 
-hei-
 

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