Der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) fordert nachdrücklich die Trennung zwischen Jagd- und Umweltrecht bei der Erarbeitung des neuen Umweltgesetzbuches (UGB) ein.
Peter Brade
Eine Zusammenfassung und Vereinfachung des bundesweit sehr zersplitterten Umweltrechtes waren die Argumente der Bundesregierung für ein Umweltgesetzbuch. Der Deutsche Jagdschutz-Verband hat diese Ziele unterstützt. Der jetzt vorliegende Referentenentwurf lässt aber kein innovatives und progressives UGB erkennen. Statt zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen, werden im Entwurf unnötige Verschärfungen vorgenommen, erklärte der DJV heute in Bonn.
Jagdrecht schützt Arten
Völlig inakzeptabel für den DJV ist der sich abzeichnende Wegfall der Unberührtheitsklausel für jagdrechtliche Bestimmungen gegenüber dem Naturschutzrecht. Die im Zuge der Föderalismusreform vereinbarte klare Trennung der beiden Rechtskreise Jagd und Naturschutz wird durch den Referentenentwurf faktisch aufgehoben. “Das Jagdrecht muss eigenständig bleiben und darf nicht durch das UGB bis zur Unkenntlichkeit verwässert werden”, forderte DJV-Präsident Jochen Borchert. Gerade durch den im Jagdrecht verankerten Artenschutz sei eine flächendeckende Betreuung gefährdeter Arten gewährleistet. Und das seit Jahrzehnten mit großem Erfolg.
Vorgaben aus dem EU-Recht noch zu verschärfen, wie im Referentenentwurf vorgesehen, lehnt der DJV entschieden ab. Bestehende international, europaweit und national etablierte Begriffsdefinitionen werden gezielt ausgelassen und neue Begrifflichkeiten eingeführt.
Muffel- und Damwild demnächst unerwünscht?
Der Wegfall der Definition “heimische Art” in Verbindung mit der geänderten Definition “gebietsfremde Art” führt dazu, dass jede Art, die in Deutschland nicht ihr natürliches Verbreitungsgebiet hat, zur gebietsfremden Art erklärt wird. Und das entgegen der Begriffsbestimmungen, die durch FFH- und Vogelrichtlinie internationale Gültigkeit haben: Als “heimisch” sind demnach Tiere und Pflanzen, die ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population überlebensfähig sind. Geht es nach den Verfassern des Referentenentwurfs für das UGB, sind bislang als heimisch geltende Baumarten wie Douglasie und Roteiche und Tierarten wie Damwild, Muffelwild oder Fasan nicht mehr in Deutschland erwünscht.
Die Zeit drängt
Der DJV begrüßt die Einführung des Ökokontos im UGB, vermisst aber innovative Ansätze, um den Naturschutz in der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu forcieren. Denn isolierte Kleinode helfen der Artenvielfalt in der Fläche nicht weiter. Deshalb ist es zur Förderung der biologischen Vielfalt wichtig, im UGB neben den bisherigen Eingriffsregelungen den Vertragsnaturschutz zu stärken und flexible Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einzuführen. Dadurch werden für Landwirte Anreize geschaffen – im Ausgleich für die allgemeine Flächenversiegelung in Deutschland durch Straßen, Gewerbegebiete oder Siedlungen – auf ihren Äckern attraktive Blühstreifen mit heimischen Kräutern als Rückzugsgebiet für Wildtiere anzulegen. Erprobt in der Praxis sind die flexiblen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bereits in Nordrhein-Westfalen, wo sie mit der Landschaftsgesetznovelle eingeführt wurden.
Das UGB wird derzeit unter erheblichem Zeitdruck erarbeitet, ohne die betroffenen Verbände in entsprechendem Maße zu beteiligen. Das Gesetzgebungsverfahren darf nicht so beschleunigt werden, dass eine intensive Sacharbeit an den Texten nicht mehr möglich ist, fordert der DJV.
-pm-
Peter Brade