Da sich die Jäger in Schleswig-Holstein bezüglich der Landesjagdzeitenverordnung in ihrer Jagdausübung eingeschränkt fühlen, stellten sie 13 Normenkontrollanträge gegen die Festlegung der Jagdzeiten.
Die Landesjagdzeitenverordnung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11.3.14 setzt, entgegen der Bundesjagdzeitenverordnung, für unterschiedliche Wildarten (z.B. Rot- und Damwild, Wildkaninchen und Nonnengänse) eingeschränkte Jagdzeiten fest. Teilweise sind sogar ganzjährige Schonzeiten vorgesehen, wie zum Beispiel für die Elster. Die Jäger befürchten die Wildschadensabwehr nicht mehr angemessen durchführen zu können.
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Das OVG Schleswig lehnte die Anträge am Montag ab, wie juris.de berichtet. Laut dessen Aussage bewegt sich das Ministerium im Rahmen des gesetzlichen Gestaltungsspielraums. Die Jagdzeiten dürfen wegen des Tier- und Naturschutzes vom Bundesrecht abweichen. Für einzelne Reviere könne die Jagd, bei übermäßigen Schäden, angeordnet werden.
sl