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JWMG tritt in Kraft

1943


01.04.2015

Heute tritt in Baden-Württemberg das neue Jagd-und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Kraft. Gute Ansätze wurden zunichte gemacht – Forderungskatalog angekündigt.

 

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Der NABU wirft der Jägerschaft vor, „naturschutzfeindliche“ Regelungen in die DVO“ gedrückt zu haben. (Foto: H. Niesters)
Der Landesjagdverband sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf. Gute Ansätze werden durch Beschränkung der Eigenverantwortung und Bürokratie zunichte gemacht. Vor allem die Einschränkung der Jagdzeiten auf Wildschweine, ein faktisches Fütterungsverbot auch in Notzeiten und die Beschränkung von Jagdarten machen uns Probleme, erklärt Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann.
 
Der Verband möchte daher am Landesjägertag in Dettingen/ Erms (25.04.) einen Forderungskatalog an die Politik mit den wichtigsten Änderungswünschen der Jägerschaft beschließen.
 
Besonders verwundert zeigt sich Dr. Friedmann darüber, dass der NABU den Jägern naturschutzfeindliches Verhalten im Zusammenhang mit der Durchführungsverordnung zum Gesetz vorwirft. Hier habe sich die Jägerschaft lediglich – und das offensichtlich mit Erfolg – dafür eingesetzt, dass eine Bejagung von einigen Vogelarten im Rahmen europarechtlicher Vorgaben weiterhin möglich sei.
 
„Wenn bei Enten, die in Baden-Württemberg zwar selten brüten, im Winter aber bei uns zu zehntausenden durchziehen oder rasten, nachhaltig bejagt werden, ist das für die europäische Population und den Brutbestand im Land völlig unerheblich“, erklärt Friedmann, der sich durch Aussagen von Wildbiologen der Wildforschungsstelle bestätigt sieht.
 
Es sei nicht hinnehmbar, dass über eine Rechtsverordnung, die unter dem Rang eines Gesetzes stehe, vom Parlament beschlossene Regelungen „durch die kalte Küche“ ausgehebelt werden sollen, weil das manchen am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten nicht passt.
 
PM/fh
 
 
 


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