ANZEIGE

Kaum Entgegenkommen beim NRW-Jagdgesetz

1158


27.04.2015

Nachdem die rot-grüne Koalition bereits am vergangenen Mittwoch im Umweltausschuss keine Details zu ihren endgültigen Plänen kundgetan hat, gab es auch am darauffolgenden Freitag nur wenig Neues.

 

Auf einer überraschend einberufenen Pressekonferenz wollte man Präzisierungen zu einem Änderungsantrag bekanntgeben, die 2 Tage zuvor im Umweltausschuss noch geheimgehalten wurden. Doch selbst am Freitag blieb vieles im Unklaren.
 
Fest steht seither nur, dass es am 29. April zur Verabschiedung eines Gesetzes kommen wird, dass am 1. Juli 2015 in Kraft tritt und nur in wenigen Punkten von dem bisher bekannten Entwurf abweicht. So wird es keine Wiedereinführung der Jagdsteuer geben. Die Schnepfe bleibt im Katalog der jagdbaren Arten, wird allerdings – wie auch das Rebhuhn – bis 2019 unter Vollschonung gestellt. Auch der Höckerschwan wird weiterhin eine Jagdzeit erhalten, welche, vermochte allerdings weder Norbert Meesters (SPD) noch Nörwich Rüße (Grüne) zu beantworten.
 
Die Schwarzwildfütterung in Notzeiten soll indes nun doch erhalten bleiben. Die Baujagd auf Fuchs und Dachs bleibt grundsätzlich verboten. In Ausnahmefällen, wie bei Tollwut oder aus Sicherheitsgründen auf Flughäfen und Deichen, kann die Jagd in Naturbauten erlaubt werden. Bei Kunstbauten wird es ebenfalls Ausnahmen geben. Experten sollen bestimmte Gebiete ausweisen. Die Untere Jagdbehörde kann dann die Jagd in Kunstbauten erlauben.
 
Die Teilnahmepflicht an Rotwild-Hegeschauen entfällt künftig.
 
An den übrigen Punkten hält die Landesregierung fest. So bleibt es bei dem Verbot, Hunde an der lebenden Ente auszubilden. Allerdings soll dies mit einem 30-monatigen Monitoring begleitet werden. Was das konkret bedeutet, konnte auf DJZ-Nachfrage nicht beantwortet werden.
 
Auch das Aus für das Sikawild im Arnsberger Wald bleibt bestehen – erst 2020 soll dort wieder ein Verbreitungsgebiet für die kleine Hirschart ausgewiesen werden.
 
Das Verbot von bleihaltiger Munition bleibt bestehen. Gleiches gilt für einen jährlichen Schießnachweis, bislang ebenfalls noch ohne Präzisierung, wie Rückfragen von Journalisten am Freitag zeigten. Ebenso bleibt als strittigster Punkt die Reduktion des Katalogs der jagdbaren Arten bis auf die eingangs genannten Ausnahmen bestehen.
 
Der Abschuss streunender Katzen wird verboten. Wildernde Hunde dürfen geschossen werden.
 
Im Ergebnis wird damit ein mit Ausnahme der Jagdsteuer weitgehend unveränderter Kabinettsentwurf rechtskräftig werden, deren genannte Zugeständnisse entweder nur im Verordnungsweg oder durch antragspflichtige Ausnahmen geregelt werden dürften.
 
Der Landesjagdverband hat noch am Tag der Pressekonferenz eine umgehende Detailanalyse zum Zweck einer verfassungsrechtlichen Prüfung angekündigt.
 
fm/sj
 


ANZEIGE
Aboangebot