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Remmel gibt nach: Keine Jagdbefreiung für Vereinsgrundstücke

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Das Herzensanliegen der Tierschützer in Nordrhein-Westfalen, über ihre örtlichen Vereine eine Jagdbefreiung von Grundstücken zu bekommen, scheint zu scheitern. Verbände dürfen auch in Zukunft die Jagd auf ihrem Grundeigentum nicht untersagen lassen.

 

Die heftig kritisierte Novelle eines künftigen Ökologischen Jagdgesetzes für Nordrhein-Westfalen wird in diesem umstrittenen Punkt geändert. Das ließ Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) jetzt durchblicken. Auch künftig sollen nur natürliche Personen als Grundbesitzer aus ethischen Gründen die Jagd auf ihrem Territorium verbieten lassen dürfen. Remmel hatte zunächst auf Drängen der jagdkritischen Naturschutzverbände dieses Recht auch Verbänden zugestehen wollen. Was in NRW zu heftigen Protesten der Jägerschaft führte.
 
Noch im November soll sich das Kabinett von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) mit dem umstrittenen Gesetzentwurf, der die Jäger in wesentlichen Punkten entmachtet, befassen. Strittig ist auch die Wiedereinführung der Jagdsteuer, auf die die Rot-Grüne Koalition vielleicht doch verzichtet. Nach Presseberichten soll die SPD auf dieser Steuer bestanden haben.
 
Nicht diskutabel ist für Umweltminister Remmel jedoch das Verbot des Abschusses von herumstreunenden Katzen. Jäger und Naturschützer stoßen sich an dem generellen Verbot, da Katzen eine Gefahr für Vögel und Kleinsäuger seien. Auch zum Verbot von bleihaltiger Munition lassen Jäger nicht mit sich reden. Eine solche Vorschrift könne nur vom Bund erlassen werden; das Land überschreite seine Gesetzgebungskompetenz. Falsch sei es auch, die Baujagd auf Füchse und Dachse zu untersagen.
 
E.B./as
 


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