23.04.2015
SPD und Grüne haben sich scheinbar auf das neue Jagdgesetz geeinigt. Es soll mit den entsprechenden Veränderungen bereits kommenden Mittwoch im nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedet werden und zum 1. Juli in Kraft treten, heißt es aus Ministeriumskreisen.
Der Landesjagdverband NRW hat bereits Klage vor dem Verfassungsgerichtshof angedroht, das berichtet unter anderem rp-online.de.
Wie die DJZ aus Regierungskreisen erfuhr, soll die Jagdsteuer nicht wieder eingeführt werden. Weitere Recherchen ergaben, dass in Ministeriumskreisen bereits einige Abänderungen kursieren.
So soll angeblich die Schnepfe auf der Liste der jagdbaren Arten bleiben, jedoch ganzjährig zu schonen sein. Die Hundeausbildung an flugunfähig gemachten Enten soll verboten werden. Aus Ministerienkreisen heißt es weiter, dass sich mit Ausnahmen auf ein Verbot der Baujagd geeinigt wurde. Bei Tollwut und an Deichen sowie aus Sicherheitsgründen bei Flughäfen dürfe die Baujagd künftig noch stattfinden. Außerdem werde das Kirren – anders als geplant – in Notsituationen doch erlaubt sein.
Gestern traf sich der Umweltausschuss, um über das geplante Gesetz zu beraten. Nach Oppositionsangaben wurden jedoch keinerlei Fakten genannt, sondern lediglich eine Einigung mit bestimmten Änderungen verkündet.
Ein Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion bestätigte dieses Vorgehen. Wir wollen Fraktionsmitglieder vorzeitig informieren und die sprachlichen Feinheiten waren noch nicht ausreichend fertig, begründet er das Vorgehen.
Die CDU bezeichnet die Strategie von SPD und Grünen als einen Affront für die parlamentarische Debattenkultur. Durch die Geheimnistuerei würde jegliche parlamentarische Sachdebatte unmöglich gemacht.
SPD und Grüne haben morgen Mittag zu einer Pressekonferenz geladen. Dort soll über das neue Jagdgesetz sowie über Änderungen informiert werden. Die DJZ wird für Sie berichten.
sj