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Landesjagdgesetz RLP: LJV informiert über Update aus Mainz

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In Rheinland-Pfalz wird an einem neuen Landesjagdgesetz gefeilt. Der Landesjagdverband, der die Interessen von rund 24.000 Jagdscheininhabern vertritt, meldet heute 23 Erfolge und noch 3 dicke Bretter, die zu bohren sind.

(Foto: Michael Woisetschläger)

Am 11. Juni 2024 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) die jagdlichen Interessenverbände nach Mainz eingeladen, um über den aktuellen Stand des Landesjagdgesetzes nach der ergänzenden Anhörung zu berichten. Dabei hat das MKUEM die Eckpunkte für die zweite Fassung eines neuen Entwurfs zum Landesjagdgesetz präsentiert, ohne jedoch ins Detail zu gehen. Ein großer Erfolg: 23 Standpunkte hat der LJV bereits jetzt durchgesetzt.

  1. Die Begriffe der Waidgerechtigkeit und der Hege bleiben im Gesetz verankert.
  2. Es wird keine Eigentümerjagderlaubnis geben.
  3. Die Sonderjagdbezirke sind vom Tisch.
  4. Die Pflicht zur Kitzrettung ist gestrichen.
  5. Jäger werden nicht zur Höflichkeit gegenüber Mitbürgern verpflichtet.
  6. Die Pflicht zum Wildtiermonitoring wird relativiert.
  7. Die Einführung und Neuordnung von Begrifflichkeiten (z.B. Jagdbezirksverantwortliche u.ä.) unterbleibt.
  8. Der Jagdaufseher ist gerettet.
  9. Die Revierzersplitterung ist abgewendet.
  10. Die Bewirtschaftungsbezirke für Rotwild werden abgeschafft, bei gleichzeitiger Rettung der Rotwildhegegemeinschaften.
  11. Eine Mindestpachtdauer von fünf Jahren bleibt bestehen.
  12. Dam- und Muffelwild behalten auch außerhalb von Duldungsgebieten ihre Schonzeiten.
  13. Der Elterntierschutz bleibt unangetastet.
  14. Die Abschussvereinbarung zwischen Pächter und Jagdgenossenschaft und Abschussgrenzen bleiben erhalten.
  15. Vereinbarungen und Jagdkonzeptionen zwischen Pächter und Jagdgenossenschaft ersetzen behördliche Eingriffe.
  16. Behördliche Eingriffe drohen erst bei „erheblicher Gefährdung“.
  17. Es wird keinen Mindestabschussplan für Schwarzwild geben.
  18. Die Unteren Jagdbehörden entscheiden wieder nach Ermessen über die Anordnung von Zwangsmitteln.
  19. Die Baujagd im Naturbau bleibt mit Sachkundenachweis erhalten.
  20. Fütterungen bleiben im Ausnahmefall möglich.
  21. Die Überlagerung von Gutachterkosten auf Pächter außerhalb von Wildschadensverfahren unterbleibt.
  22. Pächter werden nicht zu eigenen Wildschadensmeldungen verpflichtet, müssen aber Landwirte über wahrgenommene Schäden informieren.
  23. Die Trennung der Rechtskreise Jagd, Naturschutz und Forst wird nicht weiter aufgeweicht.

Auch außerhalb der präsentierten Eckpunkte dürften weitere Standpunkte des LJV noch umgesetzt werden. Trotz dieser Erfolge ist der LJV nicht vollständig zufrieden. „Wir haben auch noch dicke Bretter zu bohren. Mit der Regelung zum Kreisjagdmeister können wir ebenso wenig einverstanden sein wie mit dem Verbot der lebenden Ente, das offenbar bleiben soll. Massive Bauchschmerzen bereitet uns auch noch die Funktionsweise der Rotwildhegegemeinschaften, die wir aber immerhin retten konnten. Hier bleiben wir am Ball und treten weiter für unsere Positionen ein“, betont der LJV-Präsident Dieter Mahr.

Der Kampf ist noch nicht vorbei, denn das Verfahren wird sich noch hinziehen. Aufgrund der weitreichenden Änderungen muss die zweite Fassung des Entwurfs noch einmal durch diverse Gremien und eine Ressortabstimmung innerhalb der Landesregierung. Erst Anfang 2025 soll der Entwurf erneut den Ministerrat des Landes passieren und dem Landtag zugeleitet werden. Auch erst dann werden die betroffenen Verbände in den Wortlaut des neuen Entwurfs eingeweiht.

Der LJV wird den Prozess weiterhin kritisch begleiten und, abhängig von der Entwicklung, weitere Maßnahmen einleiten. Wir bleiben wachsam und entschlossen, unsere Interessen zu verteidigen und unsere Positionen durchzusetzen getreu dem Motto „Wer macht’s wenn nicht wir?“.

LJV RLP/fh

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