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Luchs-Prozess: Verfahren gegen Jäger eingestellt

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Im Berufungsprozess wegen Luchswilderei hat das Gericht heute das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt.

Drei Tage dauerte der Berufungsprozess vor dem Landgericht Regensburg. Heute hat das Gericht dann das Verfahren gegen den 54-jährigen Jäger wegen Luchswilderei – nicht ganz überraschend – eingestellt.

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Tatzeitpunkt nicht mehr genau feststellbar sei und die Tat deshalb schon verjährt sein könnte. Gemäß dem Grundsatz in dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“) wurde der Vorwurf der Luchs-Wilderei daher fallengelassen.

Im Berufungsprozess wurde der Vorwurf der Luchs-Wilderei fallengelassen (Symbolbild: Pixabay)

Für den Besitz eines verbotenen Gegenstandes nach dem Waffenrecht wurde der Grünrock hingegen zu einer Geldstrafe verurteilt.

fh

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