Nach ASP-Vorfall in Baden-Württemberg ziehen Mannheim und hessischer Landkreis Konsequenzen
Am Donnerstag, den 8. August, wurde im Rhein-Neckar-Kreis bei einem erlegten Wildschwein der erste Fall von ASP in Baden-Württemberg festgestellt. Wie der SWR berichtet, hat dies eine Ausweitung der Sperrzone II zu Folge. Betroffen ist neben dem Rhein-Neckar-Kreis auch die Stadt Mannheim. Dort soll ab Dienstag, den 13. August, eine Allgemeinverfügung in Kraft treten. Dann gilt: 1. Hundebesitzer sind zur Leinenpflicht verpflichtet. 2. Waldbesucher dürfen sich nur auf gekennzeichneten Wegen aufhalten. 3. Die Jagd ist innerhalb der Sperrzone verboten.
Laut Berichten von hessenschau.de weitet auch der Landkreis Bergstraße in Südhessen die Sperrzone aufgrund dieser Vorkommnisse erneut aus. Betroffen seien dabei fast alle Kommunen außer Hirschhorn und Neckarsteinach. Auch dort werden sich Jäger und Waldbesucher nun auf neue Einschränkungen einstellen müssen. Wer die Allgemeinverfügung nicht beachtet, dem drohen Bußgelder. Zusätzlich fordert der Landkreis Jäger dazu auf, Proben von totem oder schwerkranken Wild — den sogenannten Indikatorschweinen — zu nehmen. Diese sollen mit Angabe des Fundortes an die zuständige Veterinärbehörde oder kostenfrei an das Hessische Landeslabor abgegeben werden. Dafür zahle das Land Hessen eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro.
red