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Jagdgesetz soll erträgliche Schalenwildbestände ermöglichen

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Das Niedersächsische Kabinett hat am Dienstag einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagsG) zugestimmt.

Die Schalenwildbestände sollen regional auf ein für das Ökosystem verträgliches Niveau abgesenkt werden (Foto: Florian Standke)

Mit dem Entwurf soll das Jagdrecht modernisiert werden, wie die Staatskanzlei mitteilt. Gleichzeitig soll durch das Gesetz auch der Auf- und Umbau stabiler Mischwälder unterstützt werden. Dafür notwendig seien „angepasste Schalenwildbestände, die regional auf ein für das Ökosystem verträgliches Niveau abgesenkt und gehalten werden müssen“.

Jäger sowie Waldbesitzer sollen, so der Entwurf, gemeinsam die Verantwortung, den Waldauf und -umbau tragen, wie es weiter heißt. Dieser soll möglichst ohne bauliche Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Zäune sichergestellt werden.

Einzelne Punkte des Entwurfs:

  • vereinfachte Abschusspläne: Durch die künftige Genehmigung von dreijährigen Abschussplänen bei Rot-, Dam- und Muffelwild würden Nachbewilligungen von Abschüssen im laufenden Jagdjahr in der Regel wegfallen, die Jagdbehörden würden entlastet.
  • Der bisher übliche Maximal-Abschussplan für Rehwild soll durch einen Minimal-Abschussplan ersetzt werden. (Dann könnten Jäger Rehwild in ausreichender Zahl erlegen, sie würden nicht mehr durch festgesetzte Stückzahlen nach oben hin begrenzt. Die Bewirtschaftung des Rehwildbestandes soll verstärkt in die Hände der Revierinhaber gelegt werden. Wenn sich Grundbesitzer, Jagdpächter über die Abschussplanung für Rehwild einig sind, soll die Jagdbehörde auch auf die standardmäßige Vorlage der Abschussplanung verzichten können.
  • Der Fallenfang von Waschbär oder Steinmarder auf Privatgrundstücken soll innerhalb des Notstandsrechts in befriedeten Bezirken künftig nur noch von Personen mit Jagdschein ausgeübt werden können.
  • Mit der geplanten Aufhebung des Verbotes für die Verwendung von Nachtzieltechnik würde die Jägerschaft nicht nur bei der Reduzierung der Schwarzwildbestände, sondern auch bei der intensiven Bejagung der nachtaktiven Neozoen unterstützt. Mit dem Sicherheitsgewinn bei der Schussabgabe würde eine tierschutz- und waidgerechte Jagdausübung gewährleistet.

Regelungen zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz seien in diesem Entwurf nicht enthalten. Um zeitlich nicht in Verzug zu geraten, sollen diese, dem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen folgend, dann direkt in die Landtagsberatungen eingebracht werden.

PM/fh

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