Nachdem Sondergenehmigung für den Abschuss abgelehnt wurde, verfasst Landrat einen Brandbrief an die Umweltministerin.
Eine Wolfsfähe, die 20 Schafe gerissen haben soll, ist derzeit ein Streitpunkt in Niedersachsen. (Symbolbild: Adobe Stock – Stephen Canino)
Eine Wolfsfähe, die für den Riss von etlichen Deich-Schafen im niedersächsischen Landkreis Stade verantwortlich gemacht wird, darf laut eines kürzlichen Gerichtsbeschlusses nicht geschossen werden. Darüber haben mehrere Medienhäuser berichtet. Die Kreisregierung hatte den Grauhund ursprünglich Ende Mai zur Erlegung freigegeben. Tierschützer stellten einen Eilantrag dagegen und bekamen Recht vor dem Gericht. Die anschließende Beschwerde des Landkreises wurde abgelehnt. Und zwar mit der Begründung, dass für einen Abschuss der Deichschutz gefährdet sein müsste. Dafür habe die Beweislage aber nicht ausreicht.
Wie der BILD-Zeitung nun vorliegt, hat der zuständige Landrat Kai Seefried (CDU) einen Brandbrief wegen dieser Situation an Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Bündnis 90/ Die Grünen) geschrieben. Darin zeigt er sich entsetzt: „Dieser Beschluss zeigt einmal wieder den Irrsinn der derzeitigen Rechtslage auf.“
So könnten Naturschutzbehörden zwar Entnahmen genehmigen, damit würden sie dann aber an der Judikative scheitern, da den Grauhunden weiterhin übergroßer Schutz zugemessen würde. Das sei ein großes Problem, da die Menschen im Landkreis auf den Küstenschutz angewiesen seien. Die Bevölkerung mache sich seit Jahren für praktische Schritte im Wolfsmanagement stark. Der Landrat kritisiert die Haltung des Umweltministeriums und bittet um ein Umdenken beim Schutzstatus des Wolfes.
red