Mit dem deutlichen Anstieg der Inzidenzzahlen gelten in Nordrhein-Westfalen seit dem 28. Dezember 2021 neue Coronaregeln.
Demnach ist bei vielen Veranstaltungen die sogenannte 2G-Regel einzuhalten, so dass nur Geimpfte oder Genesene Personen teilnehmen dürfen. Gesellschaftsjagden fallen unter diese Regelung.
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Folgende Regelungen gelten aktuell in NRW in Bezug auf jagdliche Veranstaltungen:
- Gesellschaftsjagden: 2G-Regel – nur mit nachgewiesener Immunisierung (geimpft oder genesen)
- Jagdhornbläsergruppen: 2G-Regel – nur mit nachgewiesener Immunisierung (geimpft oder genesen)
- Schießstandnutzung: 2G-Regel – nur mit nachgewiesener Immunisierung (geimpft oder genesen) / für Schießstände können individuelle Regelungen gelten
- Gremiensitzungen und Mitgliederversammlungen: 3G-Regel – 2G-Regel – nur mit nachgewiesener Immunisierung (geimpft oder genesen) oder Testnachweis (negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests)
- Jungjägerausbildung: nur mit nachgewiesener Immunisierung (geimpft oder genesen) / für Schießstände können individuelle Regelungen gelten
PM LJV-NRW