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NRW: Ethische Motive nicht überzeugend

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Jagdgegner unterliegt vor Gericht: Landwirt André H. aus Ladbergen im Tecklenburger Land hatte bereits 2017 beim Kreis Steinfurt ein Jagdverbot auf seinem Grund beantragt.

Auf den Flächen von André H. darf weiter gejagt werden (Symbolbild: Falk Haacker)

Der 50jährige ist Eigentümer von 16 Hektar, die in einem Gemeinschaftsjagdbezirk liegen.

Der Kreis lehnte seinen Antrag ab, darum landete das Verfahren nun vor dem Verwaltungsgericht Münster. Der Kläger machte geltend, dass er die Jagd aus ethischen Gründen ablehne. Ein Eingreifen des Menschen in die Natur halte er grundsätzlich für moralisch nicht vertretbar. Gegenüber Medien erklärte er, die Grünröcke würden „jagen wie die Verrückten“, es werde „wahllos ’rumgeschossen“.

Das Gericht folgte seinen Ausführungen nicht und bewertete die ethischen Motive als nicht überzeugend dargelegt. Die Klage wurde abgewiesen; auf den Flächen von André H. darf weiter gejagt werden. Beobachter aus der Region vermuten die Hintergründe eher in einem verkrusteten Nachbarschaftsstreit.

ck

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