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NRW: Fundbüros müssen Miezen annehmen

1976


Nächste juristische Pleite für die nordrhein-westfälische Landesregierung.

 

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Das OVG Münster hat festgestellt, dass Fundbüros von Jägern aufgegriffene Katzen annehmen müssen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat jetzt endgültig entschieden, dass kommunale Fundbüros Katzen annehmen müssen, die ihnen von Jägern als Beifang in Lebendfangfallen gebracht werden (Aktenzeichen 5 B 1265/15 – 1 L 1290/15 Münster).
„Damit müssen die finanziell arg belasteten Kommunen in NRW nun ausbaden, was ihnen der Herr Remmel da ins Nest gelegt hat“, so LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg.
Für die Landesregierung ist das eine erneute Pleite vor Gericht, nachdem das Landesjagdgesetz bereits im Juni 2016 wegen einer anderen Regelung als verfassungswidrig eingestuft und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt wurde.
 
fh
 


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