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NRW: Staatliche Willkür

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Der Landesjagdverband will die Anerkennung als Tierschutzverein gerichtlich durchsetzen und hat Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen erhoben.

 

Hintergrund: Das Düsseldorfer Umweltministerium hatte einen Antrag des LJV auf Anerkennung nach dem „Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine“ (Tierschutz VMG NRW) abgelehnt.
 
LJV-Justiziar Hans-Jürgen Thies machte deutlich, dass kein einziger von den bislang anerkannten 7 Vereinen – anders als der Landesjagdverband – die nach dem Gesetz erforderlichen Voraussetzungen erfüllt haben (landesweite Verbreitung, mindestens 5 Jahre andauernde Tierschutztätigkeit, Öffnung für alle Bürger mit unbeschränkten Mitgliedschaftsrechten oder vorrangige Verpflichtung auf die Ziele des Tierschutzes).
 
Fazit: Bei Tierschutzorganisationen, die dem grünen Umweltminister Johannes Remmel politisch nahestehen, wird großzügig über die Nichterfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen hinweggesehen. Dem unbequemen Landesjagdverband wird mit dem Argument, für diesen sei der Tierschutz nachrangig, die Anerkennung verweigert. Thies: „Dieses Verhalten des Umweltministeriums ist staatliche Willkür auf höchster Ebene und erreicht die Grenze zur Rechtsbeugung.“
 
LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg sieht im Verhalten des Ministers „einen Mangel an Respekt gegenüber dem Landesjagdverband“ und vermutet, das Ministerium wolle nur solche Organisationen anerkennen, „die mindestens 150-prozentig ins enge Weltbild einer kleinkarierten Tierschutzideologie passen.“
 
rr
 
 


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