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Oettinger Forst muss Zaun abbauen

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Der 80 Zentimeter hohe und 12 Kilometer lange Elektrozaun zur „Wildschadensabwehr“ um Waldungen des Oettinger Forstes bei Fürnheim ist seit April 2010 Streitthema und den Ansbacher Kreisvertretern ein Dorn im Auge. Das Fürstenhaus hatte gegen den Bescheid geklagt – erfolglos.

 

Die Klage wurde abgewiesen: Am 27. Juni  hat das Verwaltungsgericht Ansbach entschieden, dass – wie das Landratsamt Ansbach fordert – die Drahtbarriere wieder abgebaut werden muss.
 
Bund Naturschutz (BN) und die Grünen sahen in der Umzäunung eine Einschränkung des großräumigen Wildwechsels, einen erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild sowie eine Verletzung des Betretungsrechts Erholungssuchender. Der Waldbesitzer klagte gegen den Bescheid. Seine Argumente: Es handle sich um einen Zaun zur Wildschadensabwehr, der ähnlich wie ein Weidezaun nicht als unzulässige Sperre anzusehen sei und der  zudem 44 Tore aufweist.
 
Das Forstministerium fürchtet, dass sich durch die Elektrozäunung der Wildschaden in benachbarten Forstrevieren erhöht. Da seit der Zäunung  im benachbarten Gemeinschaftsjagdrevier Frankenhofen Wildschäden an Mais und Getreide auf 4,3 Hektar entstanden sind. In den Vorjahren waren dagegen lediglich Wildschäden auf 0,5 Hektar festgestellt worden, so die Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen.
 
Der Kilometer lange Wildzaun ist nicht der erste im Oettinger Forst der für Streit sorgt. 2008 hatte der Waldbesitzer für einen ähnlichen Elektrozaun den Segen des Landratsamts Donau-Ries erhalten, woraufhin der BN befürchtete, dass zukünftig Wälder mit hohem Sauenbestand einfach eingezäunt werden.
 
red.
 


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