ANZEIGE

Online-Wildmonitoring

2369


In Sachsen startet ab April ein Online-Wildmonitoring. Jagdausübungsberechtigte sind nach Jagdgesetz verpflichtet, sich am Monitoring zu beteiligen.

 

wildtiermonitoring
www.wildmonitoring.sachsen.de
Einmal jährlich sind die im Jagdbezirk vorkommenden Wildarten über das Online-Programm „Sächsisches Wildmonitoring“ an die Jagdbehörde zu melden.
Dazu gehören auch Meldung geschützter Wildarten wie Luchs, Wildkatze, Wolf oder Birkhuhn, und deren Dokumentation durch Fotos, Riss-, Losungs- oder Spurenfunde. Besonders geschulte Wildtierbeauftrage aus den Reihen der Jägerschaft werden professionell Wildtierrissen begutachten und beim Erkennen von Spuren und Losung Unterstützung leisten. Der Landesjagdverband Sachsen führt diese Schulungen gemeinsam mit dem Institut für Forstbotanik und Forstzoologie der Technischen Universität Dresden durch.
 
Die Ergebnisse des Monitorings sind für die nachhaltige Hege und Bejagung des Wildes eine ebenso wichtige Grundlage wie für den Artenschutz. So werden flächendeckend Informationen über bestimmte Wildarten gesammelt (Vorkommen, Verbreitung, Bestandsentwicklung).
 
Forstminister Frank Kupfer ist überzeugt, dass Jäger durch ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihren regelmäßigen Aufenthalt im Jagdbezirk auf besondere Weise in der Lage seien, diese wichtige Rolle zu übernehmen.
 
Voraussetzungen für die Nutzung des Online-Programms „Sächsisches Wildmonitoring“ sind eine Registrierung durch die Untere Jagdbehörde. Die Obere Jagdbehörde (Staatsbetrieb Sachsenforst) macht entsprechend der Sächsischen Jagdverordnung bekannt, für welche Wildarten und Zeiträume ein Wildmonitoring durchgeführt wird. Dabei werden auch die Meldetermine festgelegt.
 
 
as
 


ANZEIGE
Aboangebot