11.06.2015
Der Deutsche Jagdverband (DJV) äußert sich kritisch zur Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und kritisiert den geltenden Beitragsmaßstab. Ein weiteres Klageverfahren ist geplant.
Der DJV vertrete die Auffassung, dass zukünftig die Jagden sofern die Jagd ohne Zuhilfenahme hauptamtlich beschäftigter Berufsjäger im Revier ausgeübt werde aus dem Sozialgesetzbuch entlassen werden sollten und sei sich darin auch mit dem Bayerischen Jagdverband (BJV) einig.
Beide Verbände hätten sich gegenüber dem Bayerischen Sozialministerium zu einem Beschluss des Bayerischen Landtags geäußert und dabei ihre Position zur Pflichtmitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft deutlich gemacht. Der Landtag habe die Landesregierung gebeten, zur Frage der Beitragserhöhungen und der Pflichtmitgliedschaft der Jäger in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der gesetzlichen Unfallversicherung, Stellung zu nehmen.
DJV und BJV würden in erster Linie die nicht nachvollziehbaren Kosten kritisieren, die mit der Pflichtmitgliedschaft verbunden seien, die Unsicherheiten und Widersprüchlichkeiten bei der Frage, wer unter den Schutz der Unfallversicherung falle (z. B. Hundeführer), fehlende Transparenz sowie die fehlende Notwendigkeit der Pflichtversicherung bei den allermeisten Revierinhabern.“Es herrscht in der Jägerschaft großer und zunehmender Unmut über die Berufsgenossenschaft“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan. „Die Pflichtmitgliedschaft der Jäger ist überholt und wird den heutigen Gegebenheiten nicht mehr gerecht“, so Jordan weiter.
Beide Verbände widersprächen damit auch der Aussage der SVLFG, die jüngst die Vorteile der Pflichtmitgliedschaft hervorgehoben habe. Darüber hinaus habe sie bestritten, dass eine private Versicherung zu günstigeren Kosten angeboten werden könnte.
Der DJV kritisiere außerdem, dass es bei dem seit einem Jahr geltenden Beitragsmaßstab nicht nachvollziehbare Vergünstigungen für bestimmte Betriebe gebe. Der DJV wolle ein Klageverfahren unterstützen. Einige Revierinhaber hätten gegen den Beitragsbescheid für das Umlagejahr 2013 Widerspruch eingelegt und mit Blick auf zwei laufende Verfahren bei den Sozialgerichten Magdeburg und Schwerin das Ruhen des Verfahrens beantragt.
Da die SVLFG das Ruhen der Widerspruchsverfahren ablehne, weil es dort in erster Linie um andere Fragen gehe, sei eine neue Klage erforderlich, die der DJV finanziell unterstütze. Revierinhaber, die als Kläger in Frage kommen würden, könnten sich beim DJV (Friedrich von Massow, 030/209139418 oder f.v.massow@jagdverband.de) melden.
PM DJV