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Querschläger tötete Jäger: Unglücksschütze akzeptiert Strafbefehl nicht

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Anfang Januar erschoss ein Jäger versehentlich seinen 78-jährigen Nachbarschützen. Gegen seinen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung legte sein Anwalt nun Einspruch ein.

(Symbolbild: Westwind/AdobeStock)

Somit wird es wohl zu einer Hauptverhandlung kommen, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Kitzingen gegenüber Medien bestätigte.

Ein Querschläger hatte am 6. Januar bei einer Gesellschaftsjagd im Landkreis Kitzingen einen 78-jährigen Waidmann auf einem Hochsitz getötet. Der 33-Jährige wurde als Schütze ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Würzburg beantragte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 70 Euro. Das Amtsgericht Kitzingen hatte daraufhin wie beantragt einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen, womit es zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne Hauptverhandlung hätte kommen können.

fh

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