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Rebhuhn: NABU reicht EU-Beschwerde gegen Deutschland ein

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Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) hat am vergangenen Freitag eine offizielle Beschwerde gegen Deutschland bei der EU-Kommission eingereicht.

Es geht um den dramatisch schlechten Zustand des Rebhuhns. Dieser sei in erster Linie auf eine fehlgeleitete Agrarpolitik zurückzuführen. Seit 1980 ist das Rebhuhn um 91 Prozent zurückgegangen. Nach Ansicht des NABU verstoßen Bund und Länder damit gegen die in der EU-Vogelschutzrichtlinie festgeschriebene Anforderung, einen guten Erhaltungszustand aller wildlebenden Vogelarten zu erreichen und dafür angemessene Maßnahmen zu treffen. Verlangt werden rechtliche Schritte der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland.

Das Rebhuhn ist ein typischer Feldvogel, der früher in allen Agrarlandschaften Deutschlands vorkam. (Foto: Shutterstock)

Als eine wichtige Maßnahme wird gefordert, dass mindestens zehn Prozent der Agrarlandschaft als Lebensraum für das Rebhuhn und die ländliche Artenvielfalt reserviert werden. Dies sollte künftig auch zu einer Grundbedingung für die Auszahlung von Flächenprämien an landwirtschaftliche Betriebe werden. Die im Oktober anstehenden Abstimmungen der Agrarminister und des Europaparlaments über die künftige Gemeinsame Agrarpolitik böten die Chance, dies EU-weit festzulegen.

Das Rebhuhn ist ein typischer Feldvogel, der früher in allen Agrarlandschaften Deutschlands vorkam. Drei Millionen Paare dürften es in den 1950er Jahren gewesen sein. Übrig geblieben ist ein Rest zwischen 21.000 und 37.000 Paaren, etwa ein Prozent des damaligen Bestands. Wichtig für das Überleben von Rebhühnern sind ungemähte und ungespritzte Flächen, in denen die Hühner gut versteckt vor Räubern wie Füchsen brüten können, und insektenreiche Blühflächen, auf denen die pro Gelege bis zu 20 Küken ausreichend Nahrung finden. Solche Flächen werden immer seltener. Daher reicht der heutige Bruterfolg der Hühnervögel nicht mehr aus, um den Bestand zu erhalten.

Nach Einschätzung des NABU müsste es für einen guten Erhaltungszustand wieder mindestens 335.000 Rebhuhn-Paare geben. Zwar setzen die Bundesländer bereits heute erste Schutzmaßnahmen für das Rebhuhn um. Um damit die Art zu retten, müsste dies aber auf einer mindestens zwanzigmal so großen Fläche wie bisher geschehen.

In seiner Stellungnahme nutzt der Beschwerdeführer ausgiebig die Daten des WILD-Monitoringprojekts des DJV. Die Bejagung wird nicht als ein Grund für den Bestandrückgang angesehen. Ohnehin sei sie weitgehend eingestellt. Das Interesse der Jäger am Niederwild sei eine wesentliche Motivation für Jagdberechtigte, Habitate zu verbessern und Prädatoren zu kontrollieren, so der NABU. Zwar sei derzeit die Jagd auf Rebhühner ausgeschlossen, die Rückkehr zu adäquaten Beständen sei allerdings auch von größter Bedeutung für die Rolle der Rebhühner als wichtiges Jagdwild in Deutschland.

rdb

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