Die Zahl der Jägerinnen und Jäger nimmt seit einigen Jahren bundes- und landesweit stetig zu.
Im Zusammenhang mit der vom Gesetzgeber beabsichtigten Verpflichtung der Jägerschaft zur Erbringung eines regelmäßigen Schießübungsnachweises wird es in der Region über kurz oder lang zu Engpässen kommen.
Sollte die Schießanlage in Landscheid – wie vom Investor beabsichtigt – ausgebaut werden, könnte damit der zu erwartenden unzureichenden Schießstandkapazität entgegengetreten werden.
Schützen aus den umliegenden Landkreisen könnten in Landscheid eine zentral gelegene Schießanlage zu Übungszwecken nutzen (Foto: LJV/Klein)
„Jägerinnen und Jäger der um Landscheid herum liegenden Landkreise können dann für das gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungs- und Übungsschießen eine zentral gelegene, optimal ausgestattete Schießanlage nutzen und so den tierschutzrechtlichen Erfordernissen bei der Jagdausübung entsprechen“, sagt LJV-Präsident Kurt Alexander Michael. „Deshalb begrüßen wir die Entscheidung des Gemeinderates ausdrücklich.“
Im Hinblick auf die Lärmproblematik sieht der LJV in der geplanten Umgestaltung der Schießanlage nur Vorteile. Denn es kommen lärmschutztechnische Einrichtungen und Verfahren zur Anwendung, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, und die – trotz höherer Schusszahlen – zu einem deutlichen Rückgang der Lärmemissionen führen werden.
Der LJV sieht den kommenden Beratungen der Verbandsgemeinde Wittlich-Land hoffnungsvoll entgegen, und ist überzeugt davon, dass sich die Erkenntnis durchsetzen wird, dass der Ausbau der Schießanlage zu einer wirtschaftlichen Stärkung der gesamten Region beitragen wird.
PM LJV
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