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Rot-grünes Jagdgesetz: Nur noch eine Detailfrage

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In Niedersachsen hat die rot-grüne Regierungskoalition gestern (30. November 2016) ihren Entwurf einer geplanten Jagdgesetz-Novelle vorgelegt.

Demnach können auch Niedersachsens Grünröcke schon bald mit etlichen, teils gravierenden Änderungen rechnen.

Von Seiten der CDU gibt’s offensichtlich nur wenig Gegenwind. Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Hans-Joachim Denke-Jöhrens bekannt gab, „steht die CDU-Fraktion den geplanten Änderungen im Jagdgesetz hinsichtlich der Verwendung bleifreier Munition und Schalldämpfern sowie einem jährlichen Schießnachweis von Jägern grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.“ Vor einer Novellierung des Jagdgesetzes müssten nur noch „wichtige“ Detailfragen geklärt werden.

Niedersachsen plant den Bleiausstieg (Foto: PPZV)

„Vor einem Verbot bleihaltiger Munition muss es solange eine Übergangsregelung geben, wie alternative Munition bei der tierschutzgerechten Tötung noch die bekannten, erheblichen Defizite hat“, erklärt Denke-Jöhrens. Ein weiteres Detail: „Unter Sicherheitsaspekten ist der Verzicht auf bleihaltige Flintenlaufgeschosse hochriskant und geradezu fahrlässig.“ Hinsichtlich des geforderten Übungsschießens müsse unmissverständlich klargestellt werden, ob es sich dabei um regelmäßige Schieß- also Benutzungsnachweise oder um Leistungsnachweise handle.

Einigkeit auch beim Thema Schalldämpfer-Einsatz: Auch diesem stehe die Fraktion aufgeschlossen gegenüber.

Wie gehts weiter? Am 18. Januar 2017 soll eine öffentliche Anhörung im Agrarausschuss des Landtags stattfinden.

Zum Gesetzentwurf.pdf

fh

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