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Schutz der Haubenlerche: Kein Freigang für Katzen

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Die Haubenlerche gilt als vom Aussterben bedroht (Symbolbild: creativenature.nl stock.adobe.com)

Freigangverbot für Katzen. Schutz der Haubenlerche als Grund

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis hat auf einem Teil der Gemarkung der Stadt Walldorf eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach ist der Freigang von Katzen im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung ab sofort bis einschließlich 31. August 2022, und danach – bis zum Jahr 2025 – im Zeitraum vom 1. April bis einschließlich 31. August, durch deren Halterinnen und Halter zu unterbinden.

Grund dafür ist der Schutz der vom Aussterben bedrohten Haubenlerche. Die Haubenlerche ist nach den aktuellen Roten Listen in Baden-Württemberg und in Deutschland in die höchste Gefährdungskategorie „Rote Liste 1“. Die bisherigen Maßnahmen zum Schutz der Brutpaare in Walldorf (drei Brutpaare) konnten die örtliche Population nicht ausreichend schützen. Neben Freigänger-Katzen liege dies unter anderem auch an Elstern und Rabenkrähen sowie Raubwild wie Füchsen und Mardern. Beim letzten Punkt kamen vermehrt Lebendfangfallen und auch die gezielte Jagd zum Einsatz.

Den Wortlaut Verfügung finden Sie hier

AL

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