Bei einem verendet aufgefundenen Frischling hat das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz zum ersten Mal die Klassische Schweinepest im rechtsrheinischen Gebiet nachgewiesen.
Der Frischling wurde nahe der Grenze zu Nordrhein-Westfalen (NRW) gefunden. Insgesamt wurde das Virus in NRW seit Anfang Januar bei zehn Sauen nachgewiesen. Aufgrund des jüngsten Falls in RLP trat am 10. Februar eine seuchenrechtliche Anordnung für die gefährdeten Bezirke des betroffenen Bundeslandes in Kraft, die den Umgang mit Sauen und das Inverkehrbringen regeln.
Demnach ist es in den gefährdeten Bezirken verboten, das Wildbret vor der Freigabe durch das Landesuntersuchungsamt zu vermarkten. In den definierten Bezirken müssen von erlegten Sauen Schweißproben sowie teile der Milz an die Veterinärämter geliefert werden.
Weblinks
Informationen und Hinweise zur Probennahme zur Untersuchung auf Schweinepest finden Sie auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Instituts.
Der Deutsche Jagdschutz-Verband hat Informationen für Jäger im Umgang mit der Schweinepest zusammengestellt.
-hei-