Zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) haben das schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium, der Landkreistag sowie der Städteverband sich auf eine zweijährige Verlängerung des 2018 initiierten Abkommens verständigt. Der finanzielle Rahmen des Maßnahmenpakets beläuft sich auf 200.000 Euro pro Jahr.
Ministeriumsangaben zufolge ist seit 2018 deutlich mehr Fallwild auf ASP untersucht worden als zuvor: Vom Jagdjahr 2018/2019 zum Jagdjahr 2019/2020 hat sich die Zahl für alle Untersuchungen des Schwarzwilds insgesamt verdoppelt; die Untersuchungen des Fallwilds haben sich sogar verdreifacht. (Foto: Peter Diekmann)
Die Maßnahmen sollen verbesserte Bedingungen für die Schwarzwildjagd bieten und Anreize für das wichtige ASP-Monitoring bei Fallwild schaffen. Demnach erhalten Jäger weiterhin eine finanzielle Entschädigung für den zusätzlichen Aufwand, der durch die Suche nach verendetem Schwarzwild entsteht. Wer solches Fallwild finde, eine Probe für die Untersuchung auf ASP im Landeslabor entnehmen lässt und das Fallwild ordnungsgemäß entsorge, erhalte vom Land eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro. Die Entsorgung sei für Jäger kostenfrei. Auch würden keine Gebühren für die Trichinen-Untersuchung für in Schleswig-Holstein erlegtes Schwarzwild erhoben.
Darüber hinaus sei eine Infrastruktur zur unschädlichen Beseitigung des Aufbruchs aufgebaut worden, wie das Ministerium mitteilt. Innereien, aber auch Fallwild, könnten in Containern an eigens eingerichteten Sammelplätzen kostenfrei abgeliefert werden.
fh