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Sozialwahl 2023: DJV und BJV brauchen 300 Unterschriften

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Im Mai 2023 finden wieder die Sozialwahlen zu den Gremien der gesetzlichen Sozialversicherung statt.

Frist für die Unterstützerunterschriften: 15. Oktober 2022 (Quelle: Canva/DJV)

Zusammen mit dem Bayerischen Jagdverband (BJV) will der Deutsche Jagdverband (DJV) erneut antreten, um die Interessen der Jägerschaft in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) besser zur Sprache zu bringen.

Dafür werden im Vorfeld mindestens 300 Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten benötigt. „Zur Unterschrift berechtigt sind alle Jagdrevierinhaber – und deren Ehepartner –, die Beiträge an die SVLFG entrichten“, wie der DJV erklärt. Wichtig: Im Revier dürfen keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten arbeiten.

Nähere Informationen zur Sozialwahl und den Unterstützerunterschriften gibt es in Kürze unter www.jagdverband.de/sozialwahl-2023

fh

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