Jede Unterschrift zählt! Damit es aber dazu kommt, müssen schon mal 300 Unterschriften her.
Das Sammeln von Unterschriften für die Sozialwahl 2023 hat begonnen. 300 Unterschriften von Wahlberechtigten sind vorab notwendig (Foto: JC_STOCKER /AdobeStock)
Im Mai 2023 finden bundesweit wieder die Sozialwahlen zu den Gremien der gesetzlichen Sozialversicherung statt. Bundesweit müssen mindestens 300 sogenannte Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten gesammelt werden. Erst dann wird die Liste der Verbände zur Sozialwahl zugelassen.
Jetzt hat die Sammlung der Unterschriften für die Jägerliste begonnen. Die Verbände weisen darauf hin, dass neben dem Jagdrevierinhaber selbst auch deren Ehepartner zur Unterschrift berechtigt sind, sofern Beiträge an die SVLFG entrichtet werden. Wichtig: Im Revier dürfen keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten arbeiten.
Der DJV bedauert, dass das Verfahren schon für die Unterstützung der Liste sehr kompliziert ist: Unterstützer müssen ihre Wahlberechtigung nämlich nachweisen und dazu Unterlagen übersenden. Das Verfahren ist unter www.jagdverband.de/sozialwahl-2023 näher erläutert.
Die Unterschriftenliste selbst gibt es auf Anfrage bei den Geschäftsstellen der Landesjagdverbände. Bis Ende Oktober sollten die Unterstützerunterschriften eingeschickt werden, damit die Liste fristgerecht im November beim Wahlausschuss der SVLFG eingereicht werden kann.
PM/fh