Seit dem 1. Dezember gelten neue Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen. Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Peter Brade
Düsseldorf, 30.11.06
Uhlenberg unterzeichnet neue Jagdzeiten-Verordnung
Umweltminister Eckhard Uhlenberg hat die Jagdzeiten-Verordnung unterzeichnet, die zum 1. Dezember 2006 in Kraft tritt. Gegenüber der alten Regelung enthält die neue Verordnung eine Reihe von Änderungen: Aaskrähen, Elstern und Eichelhäher werden zu jagdbarem Wild erklärt. Aaskrähen (neue Jagdzeit: 1. August bis 20. Februar) und Elstern (neue Jagdzeit: 1.August bis 28. Februar) erhalten eine reguläre Jagdzeit außerhalb der Fortpflanzungszeit, während der Eichelhäher ganzjährig geschont bleibt. Die in NRW eingebürgerten Graugänse (neue Jagzeiten: gesamter Monat August und vom 1. November bis 15. Januar) und Kanadagänse (neue Jagdzeit: 1. November bis 15. Januar) erhalten Jagdzeiten entsprechend den Vorgaben der Bundesjagdzeiten-Verordnung. Die Neubürgerin Nilgans wird wie die Rabenvögel zu jagdbarem Wild erklärt und erhält ebenfalls eine reguläre Jagdzeit (Nilgans neue Jagdzeit: 1. August bis 15. Januar).
“Weiterhin vollständig geschont bleiben die in NRW in großen Scharen überwinternden arktischen Wildgänse”, erklärte Uhlenberg. Um diese Gänse vor allem Bläss- und Saatgänse nicht zu stören, darf in deren Überwinterungsgebieten am unteren Niederrhein und in der Weseraue auch nicht auf Grau-, Kanada- oder Nilgänse gejagt werden.
Grund für die Freigabe der Rabenvögel und der eingebürgerten Wildgänse sind die starke Zunahme dieser Arten und die damit verbundenen Schäden vor allem in der Landwirtschaft. Alle Änderungen entsprechen der EG-Vogelschutzrichtlinie.
Für die Jährlinge von Rot-, Dam- und Sikawild wird der Beginn der Jagdzeit gemäß der Bundesjagdzeiten-Verordnung vorgezogen. Allerdings endet die Jagdzeit für alle Schalenwildarten am 31. Januar (Winterruhe!).
Uhlenberg hat entschieden, dass es für Wildschweine bei der derzeitigen Regelung bleibt und im Kreis Paderborn ein wissenschaftlich begleiteter Versuch mit einer längeren Jagdzeit durchgeführt wird. Aufgrund der hohen Zahl der Wildschweine war im Kreis Euskirchen bereits eine Zwangsbejagung zur Eindämmung der Schweinepest angeordnet worden.
Die neue Jagdzeiten-Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2009. Auf der Grundlage der bis dahin gesammelten Erkenntnisse wird dann über die Jagdzeiten neu zu entscheiden sein.
-pm/hei-
Peter Brade