ANZEIGE

Bauer erschlägt Beizvogel

1652


Der betroffene Falkner verklagte einen Landwirt auf Schadensersatz, da dieser den Wüstenbussard des Falkoniers erschlagen hatte. Die Klage wurde vom Landgericht Coburg in zweiter Instanz abgewiesen.

Peter Brade

Der Wüstenbussard befand sich auf seinem ersten Beizflug, als er auf einem nahegelegenen Bauernhof ein Huhn als Beute ausmachte. Der Beizvogel griff das Huhn an. Der Landwirt eilte herbei, um seiner Henne zu helfen. Als er in den Kampf eingriff, attackierte ihn der Bussard und verletzte ihn dabei an der Hand. Der Landwirt wehrte sich und schlug den Beizvogel tot.
 
Der Falkner klagte auf Schadensersatz. Das Amtsgericht Kronach lehnte die Klage ab. Auch das Landgericht Coburg, entschied gegen den Falkner. Die Gerichte sagten in der Urteilsbegründung: “Der Hühnerbesitzer muss sich nicht verstümmeln lassen. Die Tötung war angemessen.“
 
Mehr zum Thema Greifvögel finden Sie in der Rubrik » Wild.
 
 
-hei/pm-
Peter Brade

ANZEIGE
Aboangebot