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Berner Konvention: Wolf bleibt streng geschützt

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Der ständige Ausschuss der Berner Konvention lehnte am 27. November 2006 den Antrag der Schweiz ab, den Schutzstatus des Wolfes zu lockern.

Peter Brade

Berner Konvention
Wie das Schweizer Bundesamt für Naturschutz mitteilte, wollte es mit dem Antrag die Voraussetzungen für das Zusammenleben von Nutztieren und Wolf verbessern. „Isegrim“ sollte dabei von einer „streng geschützten Art“ (Anhang II der Berner Konvention) zu einer „geschützten Art“ (Anhang III) zurückgestuft werden. Dadurch hätte sich der Spielraum für das Wolf-Management vergrößert.
 
Den Antrag lehnte der Ausschuss ab, da der Ausnahmeartikel 9 der Konvention ausreiche, um Probleme mit Wölfen anzugehen.
 
Der Artikel 9 erlaubt es: „Unter Voraussetzung, dass keine andere befriedigende Lösung gibt und die betreffende Population der geschützten Tierart nicht gefährdet wird, können Tiere dieser Arten („streng geschützte Arten“) zur Verhütung ernster Schäden, unter anderem an Viehbeständen (z.B. Wolf), oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit (z.B. Bär) entfernt werden.“.
 
Die Berner Konvention wurde 1979 im Rathaus von Bern unterzeichnet. Sie schützt 111 Säugetier-, 363 Vogel-, und 600 Pflanzenarten. 44 Länder sowie die Europäische Union unterschrieben das „Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ bisher.
 
-hei-
Peter Brade

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