Das neue Waffengesetz tritt heute in Kraft, nachdem die im Rahmen des Sicherheitspaketes beschlossenen Waffengesetzänderungen gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden.
Deutscher Bundestag (Foto: Christian Müller/ AdobeStock)
Der Deutsche Jagdverband (DJV), der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL), der Deutsche Schützenbund (DSB) und viele andere Organisationen hatten den Entwurf scharf kritisiert – als handwerklich schlecht gemacht und wirkungslos gegen Terrorismus. Die Verbände haben auch das Hau-Ruck-Verfahren kritisiert, das eine effektive Einbeziehung der Länder und der betroffenen Kreise unmöglich gemacht hat.
In der kommenden Woche wird sich der Deutsche Jagdrechtstag mit dem Gesetz und den verfassungsrechtlichen Aspekten befassen. Der DJV prüft juristische Schritte gegen die Verschärfungen.
Messerverbote ausgeweitet
Ein zentrales Anliegen der Waffengesetzänderung ist die Ausweitung des Waffenverbots. Es gilt bei öffentlichen Veranstaltungen ab sofort für sämtliche Messer. Das Verbot erstreckt sich auch auf den öffentlichen Personenfernverkehr – also beispielsweise Busse, Bahnen oder “seitlich umschlossene Einrichtungen” wie Wartehäuschen an Haltepunkten. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein Messer nicht zugriffsbereit oder zu einem allgemein anerkannten Zweck mitgeführt wird. Hierzu sind eine Reihe von Beispielen im neuen § 42 Absatz 4a des Waffengesetzes aufgeführt, zum Beispiel das Führen eines Messers im Zusammenhang mit der Jagd. Allerdings bleibt in sehr vielen Fällen eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein kleines Taschenmesser in der Hosentasche kann bereits eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Die Möglichkeiten der Länder, Messerverbotszonen auszuweisen werden erweitert. Erweitert werden außerdem die Durchsuchungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden. Nicht nur Verbände und Experten, sondern auch Abgeordnete der Ampelkoalition haben im Gesetzgebungsverfahren Zweifel an der Wirksamkeit von Messerverboten gegen islamistische und extremistische Terroranschläge geäußert. Einige Aspekte – so etwa die Durchsuchungsbefugnisse oder die vorläufige Sicherstellung von Waffen beim bloßen Verdacht der Unzuverlässigkeit – werden von Experten auch verfassungsrechtlich äußerst kritisch gesehen.
Mehr Behörden überprüfen Zuverlässigkeit
Weitere Änderungen im Waffengesetz betreffen die ohnehin engmaschig auf ihre Zuverlässigkeit und Eignung überprüften legalen Waffenbesitzer. So wird der Kreis der Behörden deutlich erweitert, die bei der Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit abgefragt werden. Zudem wird die Nachberichtspflicht ausgeweitet.
Die jetzt in Kraft getretenen Änderungen im Waffenrecht verfehlen das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel, Extremismus und Terrorismus zu bekämpfen. Der DJV und andere Verbände legaler Waffenbesitzer betonen, dass es in Deutschland ein Vollzugsproblem gibt und kein Gesetzesproblem.
Der DJV hat in einer Übersicht die wichtigsten Änderungen zusammengestellt und eine Synopse veröffentlicht.
PM