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Urteil

1659


15.03.2016

2 Männer im Alter von 33 und 70 Jahren waren Silvester 2013 bei einem Jagdausflug in Geisenfeld in Oberbayern ums Leben gekommen, als ihr mit insgesamt 5 Männern besetztes Boot auf einem Weiher kenterte.

 

3 Insassen konnten sich damals ans Ufer retten. Der Besitzer des Weihers war im folgenden Ende 2014 vom Amtsgericht Pfaffenhofen zu einer Geldstrafe von 19.600 Euro verurteilt worden. Begründet wurde das Urteil u.a. damit, dass der 70-jährige den Jagdgästen Schwimmwesten hätte mitgeben müssen. Das Boot sei zudem überladen gewesen und von einem unerfahrenen Mann gesteuert worden.
Der Angeklagte lehnte jede Verantwortung ab, akzeptierte das Strafmaß nicht und legte Berufung ein. Auch im neuen Prozess lehnte der Mann jede Verantwortung ab und begründete dies damit, dass nicht er, sondern eines der Opfer für die Organisation des Jagdausfluges zuständig gewesen sei. Dies nahm ihm auch das Berufungsgericht nicht ab und verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung zu 120 Tagessätzen in Höhe von 16.800 Euro. Mit diesem Urteil gilt der 70-jährige als vorbestraft.
 
dk
 


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