Auf dem Weg ins Revier hatte ein Jäger aus Aschersleben (Sachsen-Anhalt) eine unterladene Pistole dabei. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz.
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Der Jäger musste sich nun vor dem Amtsgericht in Aschersleben wegen unerlaubtem Mitführen einer halbgeladenen Waffe verantworten. Da der Rentner bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, wurde das Verfahren gegen Zahlung von 300 Euro vorläufig eingestellt. Der Richter begründete die Entscheidung damit, dass der Entzug von WBK und Jagdschein Strafe genug sei.
Der Beschuldigte hatte erklärt, am betreffenden Tag etwa 4 Mal zur Fallenkontrolle ins Revier gefahren zu sein. Da habe er wohl vergessen, das Magazin mit noch 8 Schuss aus der Pistole zu nehmen. Der Grünrock war aufgrund eines Hinweises kontrolliert worden. Nach der Einstellung des Verfahrens will er Jagdschein und WBK neu beantragen. Das Geld soll an einen Verein gehen, der sich für den Schutz der Großtrappen im Land einsetzt.
as