Eine Tollwutimpfung muss nachgewiesen werden. (Foto: Angela Stutz) |
Schweden verzichtet bei einreisenden Haustieren auf den Tollwut-Antikörpertest.
Bereits seit dem 1. Januar 2012 benötigen Urlauber aus EU-Ländern keinen Nachweis des Tests mehr bei der Einreise mit ihren Tieren. Auch der Nachweis für eine Entwurmung von Hund oder Katze frühestens 10 Tage vor der Einreise entfällt. Weiter vorgeschrieben bleiben die D-Kennzeichnung mit Mikrochip, alternativ die deutlich erkennbare Tätowierung. Eine Tollwutimpfung muss mit dem mitgeführten Tierpass auch weiterhin nachgewiesen werden.
DK