Die Abgeordneten im EU-Parlament in Brüssel haben neue Auflagen für private Waffenbesitzer beschlossen.
(Foto: Peter Diekmann)
Das ist die Reaktion auf geschehene Terroranschläge. Mit der Verschärfung soll das Risiko von Amokläufen, bei denen private Waffen im Einsatz sind, gesenkt werden.
Die Reform der EU-Feuerwaffenrichtlinie sieht unter anderem ein Verbot automatischer Feuerwaffen, die in halbautomatische Waffen umgebaut wurden, vor. Darüber hinaus müssen in Zukunft alle Teile halbautomatischer Waffen gekennzeichnet werden, um diese nachverfolgen zu können. Ferner soll es Regeln zur Deaktivierung von Feuerwaffen und zum Internet-Handel mit Waffen geben. Auch formuliert sie das Ziel, die Kommunikation der EU-Mitgliedstaaten untereinander zu verbessern.
Wie n-tv.de berichtet, äußert sich der europäische Jägerverband FACE noch zurückhaltend. Es gebe „keine Verbindung zwischen dem Besitz legaler ziviler Feuerwaffen für Jagd oder Sport und kriminellem Verhalten und Terrorismus“
Für die deutschen Grünröcke hätte alles viel schlimmer kommen können. So waren ursprünglich Waffenrechtsverschärfungen wie verpflichtende psychologische Tests sowie zeitliche Befristungen im Gespräch.
Was ändert sich für uns Jäger?
Unterm Strich nicht viel! Aber auch kein Wunder. Immerhin erfüllt die deutsche Gesetzgebung bereits die hohen Anforderungen der EU und setzt damit Maßstäbe für andere Mitgliedsstaaten.
sl/fh