Nachdem im Februar dieses Jahres das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz (WaffRÄndG) verkündet wurde, treten zum 1. September 2020 weitere Änderungen in Kraft.
Damit haben Jäger ab sofort weitere waffenrechtliche Regelungen zu beachten. Relevante Änderungen gibt es unter anderem bei der Kapazität der Waffenmagazine und den wesentlichen Waffenteilen. Außerdem tritt das neue Waffenregistergesetz in Kraft.
Ein Frage-Antwort-Papier zur Novelle des Waffengesetzes finden Sie auf der Internet-Seite des Deutschen Jagdverbandes.
fh